Das kann ich dir auch ganz schnell beantworten: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (also z.B. Lieferungen, Reparaturen, …) beruhen aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem GWB, und der Vergabeverordnung, der VgV.
Aber hey, lies dir doch einfach diesen Artikel durch:
https://www.ibau.de/akademie/glossar/vebeg/
Da steht das nochmal konkreter.