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martinitus

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. März 2019

Beiträge: 35

1

Montag, 3. Juni 2019, 11:26

Einstufiges oder zweistufiges Vergabeverfahren?

Guten Tag,

wir müssen ein geplantes Bauprojekt öffentlich ausschreiben.
Von den vielen Bewerbern wird dann der am besten geeignete Bewerber ausgewählt, der den Auftrag daraufhin bekommt.#

Kann uns da jemand sagen, worin der Unterschied zwischen dem einstufigen und zweistufigen Vergabeverfahren liegt?
Kann man da wählen, oder gibt es da Vorgaben, wann welches Verfahren verwendet werden soll/muss?
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FrankOpen

Anfänger

Registrierungsdatum: 29. Mai 2018

Beiträge: 43

2

Montag, 3. Juni 2019, 12:33

Hi!

Bei einem einstufigen Verfahren gibt es vorab keine Einschränkungen auf die Bewerber, d. h. jeder kann sich für den Auftrag bewerben.
Jeder Bewerber kann bei diesem Verfahren ein Angebot abgeben.
Das einstufige Verfahren wird in der Regel beim offenen Verfahren oder bei einer öffentlichen Ausschreibung angewendet.

Beim zweistufigen Verfahren ist es ein wenig anders. Da gibt es am Anfang einen Wettbewerb, wo sich Teilnehmer melden können.
Dabei findet eine Selektion statt und nur die Bewerber, die durch diesen Wettbewerb kommen, dürfen ein Angebot abgeben.

Wichtig ist bei beiden Verfahren, dass die Unterlagen für die Ausschreibung vor der Bekanntmachung des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Da darf es keine Einschränkungen geben, sodass beispielsweise nicht alle Bewerber zu den Angebotsunterlagen kommen.
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martinitus

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. März 2019

Beiträge: 35

3

Montag, 3. Juni 2019, 13:08

Okay, super! Vielen dank für die ausführliche Antwort.

Und zu den Unterlagen: Die müssen ja vorab schon erstellt werden. Was gehört alles zu den Unterlagen?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, wie genau ich die Unterlagen aufbereiten muss.
Die Baupläne müssen auch angehängt werden, oder?
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FrankOpen

Anfänger

Registrierungsdatum: 29. Mai 2018

Beiträge: 43

4

Montag, 3. Juni 2019, 14:07

Am besten so detailliert wie möglich die Unterlagen aufbereiten. Ich schreib am liebsten alles bis ins kleinste Detail, damit keine Missverständnisse auftreten.
Weicht der Auftragnehmer aus welchem Grund auch immer vom Auftrag ab, trifft mich als Auftraggeber keine Schuld, da ich alles genau vorgegeben habe. Baupläne gehören da auch dazu und sind von Vorteil.
Vor allem bei größeren Projekten ist es sehr schwierig, jeden Handgriff zu kontrollieren.
Zudem müssen eben die Unterlagen die Informationen enthalten, damit sich der potenzielle Auftragnehmer für oder gegen die Teilnahme am Vergabeverfahren entscheiden kann.
IdR umfassen die Unterlagen folgende Inhalte: Anschreiben, die Bedingungen für die Bewerbung und die Vergabeunterlagen.
Zu den genauen Inhalten bzw. nicht zulässigen Inhalten kannst du dich hier informieren: https://www.ibau.de/akademie/glossar/unterlagen/
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martinitus

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. März 2019

Beiträge: 35

5

Montag, 3. Juni 2019, 14:39

Super! Jetzt weiß ich Bescheid.
Danke auch für den Link. Habe mir die Seite kurz angesehen und scheint sehr hilfreich und ausführlich zu sein.
Werde mir das in Ruhe durchlesen.

Schönen Tag noch!

LG
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