Also es ist so, dass die Auftraggeber schon eine richtige Eignungsprüfung mit den Bewerbern durchführen.
Dabei wird geprüft, ob keine Ausschließungsgründe vorliegen und ob der Bewerber über ausreichend Fachkundewissen sowie Leistungsfähigkeit verfügt.
Bei den Ausschließungsgründen wird zwischen zwingenden und nicht zwingenden entschieden.
Zwinge Ausschließungsgründe können nicht verhandelt werden, das sind z. B. Verurteilungen wegen Geldwäsche, Betrug, Zwangsarbeit etc.
Bei nicht zwingenden Ausschließungsgründen entscheidet der Auftraggeber, ob diese zur Ausschließung in diesem Fall führen oder nicht, z. B. bei kleineren Verstößen gegen Umweltrichtlinien.
Mehr dazu kannst du hier nachlesen:
https://www.ibau.de/akademie/glossar/eignung/
In Bezug auf die Leistungsfähigkeit wird z. B. überprüft, welche Maschinen und Geräte im Unternehmen vorhanden sind, welche Aufträge bisher erfüllt oder Ausbildungen abgeschlossen worden sind.