Hallo zusammen,
ich habe schon wirklich viele darüber diskutieren gehört ob so genannte Rettungsmesser bzw. Fallmesser gegen das Waffengesetzt verstoßen und ich sage es gleich dazu, nein sie verstoßen nicht dagegen. Es gehört nun einmal zu der Notwendigen Ausrüstung beim Klettern.
Derklettersteiger hat auf seiner Testseite dazu auch extra einen BKA-Feststellungsbescheid hochgeladen. Was haltet Ihr davon und gehört klettern zu euren Hobbys?